Die 70%-ige Fremdkapitalfinanzierung übernahm jeweils die B-Zweigstelle. Im April 1983 kam es unter Beteiligung des Bekl. zu Verhandlungen zwischen seinem Bruder und der Kl. über die Vorfinanzierung des Eigenkapitalanteils der Wohnungserwerber.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)