B.A.U
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Doch falls die IG B.A.U. den Streik wagt, stehen die Zeichen kaum besser.
( Quelle: TAZ 1997)
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Das Arbeitsgericht habe den entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, teilte die Gewerkschaft IG B.A.U. gestern mit.
( Quelle: TAZ 1997)
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