BAZG

  1. AG Osnabrück AZO §§ 25 Abs. 1, 1, 29; BAZG §§ 1, 13; GewO § 105e; VO über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer vom 8. 2. 1956 - BGBl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. AG Deggendorf BAZG §§ 6, 15 Abs. 1 Satz 1 1. Das Verbot der Sonntagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien trifft auch den Inhaber, aber nur für Arbeiten, die der Herstellung, nicht auch für solche, die dem Vertrieb von Bäckereierzeugnissen dienen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)