BAföG-Ämtern

  1. Bei BAföG-Ämtern sowie bei einigen Datenschutzbeauftragten sei die Überprüfung allerdings auf Bedenken gestoßen, da eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten fehle, schreibt die Zeitung. ( Quelle: Tagesschau Online vom 10.06.2003)