BAföG-Leistungen
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Studiert ein Kind mit BAföG, werden die BAföG-Leistungen zur Hälfte als Einkommen angerechnet.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
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Diese zusätzlichen BAföG-Leistungen jedoch hängen vom Einkommen der Eltern ab.
( Quelle: Welt 1998)
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