Seit drei Monaten ist es nun in Kraft: das frisch überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
( Quelle: Die Welt 2001)
Mithin erfüllen die aus den Krankenkarten bestehenden Krankenunterlagen alle Voraussetzungen des in § 2 III Nr. 3 BDSG definierten Dateibegriffs (29).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ob die datenschutzspezifischen Erlaubnistatbestände durch § 203 I StGB verdrängt werden, richtet sich daher nach § 45 S. 1 BDSG.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Und alle dürfen entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die gespeicherten Daten an Dritte weitergeben bzw. verkaufen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Benutzt die unterhaltspflichtige Person ein Postfach, gibt das zuständige Postamt Auskunft ( § 29 Absatz 2 BDSG).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2001)
Hält sich ein Unternehmen nicht an Ihren Widerspruch, so müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen ( 43 Abs. 4 BDSG), denn eine Zuwiderhandlung wird nur auf Antrag verfolgt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Zusätzlich sollte man sich jedoch auf den § 28 Absatz 1 BDSG berufen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2001)
Neue Grundsätze des BDSG sind die "Datenvermeidung" und "Datensparsamkeit".
( Quelle: Die Zeit (33/2001))