BE-Spielbetrieb

  1. Ihre Eingeweide, von der Bestuhlung bis zu den Scheinwerfern, sowie sämtliche Nebengebäude (Werkstätten, Büros, Magazine, Probenräume) sind Eigentum des Landes Berlin, das auch den BE-Spielbetrieb durch Subvention aufrechterhält. ( Quelle: Welt 1998)