BFH

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  1. Das Tatbestandsmerkmal "Beschäftigung in Berlin (West)" hat der BFH vor kurzem (185) als einen offenen Typusbegriff charakterisiert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Betroffene sollten in ähnlichen Fällen bei einer Nichtberücksichtigung des Kindes Einspruch gegen den Finanzamtsbescheid einlegen und bis zum Ergehen der BFH-Entscheidung (BFH, Az: V R 52/91) ein Ruhen des Verfahrens beantragen. ( Quelle: Steuer 96, UB Media)
  3. Gebilligt hat der BFH hingegen (im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung) die "Drohverlust"rückstellung aus der Bestellung eines Turbinentankers, die angesichts der Ölkrise als Fehlmaßnahme zu bewerten war (110). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Nach der Versicherungswirtschaft hat auch der frühere Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Franz Klein, die Pläne der Regierung zur Besteuerung von Lebensversicherungen scharf kritisiert. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  5. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.03.2005)
  6. So lassen sich nach Meinung des Bundesfinanzhofes (BFH) im Falle von Ehegatten die Fahrzeitverkürzungen der Ehepartner nicht zusammenrechnen (BFH, Urteil vom 27.7.1995, Az.: VI R 17/95). ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. So lassen sich nach Meinung des Bundesfinanzhofes (BFH) im Falle von Ehegatten die Fahrzeitverkürzungen der Ehepartner nicht zusammenrechnen (BFH, Urteil vom 27.7.1995, Az.: VI R 17/95). ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Das zeichnet sich nach einem Beschluss (Az: V B 166/02) des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, der eine mögliche Steuerlücke bei der Berichtigungspflicht zum Vorsteuerabzug aufzeigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2003)
  9. Laut BFH ist es normal, dass die Eigentümer damit Geld verdienen wollen, also auch ihre Kosten steuerlich absetzen können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2003)
  10. Die Übertragung ist zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte nach dem Verhältnis des nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelten Veräußerungsentgelts zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts aufzuteilen (BFH, BStBl II 1981, 11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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