Auf Nachfrage räumte der BGH- Präsident ein, daß er die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes nicht selbst gelesen habe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Der Vorsitzende Richter des BGH- Strafsenats, Heinrich Laufhütte, verteidigte ausdrücklich die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Verfolgung von 'Mauerschützen' und deren Vorgesetzten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)