Auch das Bremer Gericht stellt sich gegen die BGH-Auffassung und verweist den Fall von drei Bremern, die in eine hotelartige Wohnanlage nahe Stuttgart investiert hatten, nach Luxemburg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2004)
Nach BGH-Auffassung waren die Berliner Kollegen sehr sorgfältig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.06.2004)