BGH-Auffassung

  1. Auch das Bremer Gericht stellt sich gegen die BGH-Auffassung und verweist den Fall von drei Bremern, die in eine hotelartige Wohnanlage nahe Stuttgart investiert hatten, nach Luxemburg. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2004)
  2. Nach BGH-Auffassung waren die Berliner Kollegen sehr sorgfältig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.06.2004)