Von den 35 ausgewerteten BGH-Entscheidungen verzichten nur zwei auf Elemente des Gutachtenstils völlig (36).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Während die beiden BGH-Entscheidungen vom 24. 11. 1988 die AGB von Hypothekenbanken betrafen, wenden die neuen OLG- Urteile das Transparenzgebot nun (zu Recht (16)) auf ähnliche Klauselgestaltungen im übrigen Kreditwesen an:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)