Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem Großen BGH-Senat ist die Bürgschaft einer mittlerweile geschiedenen Ehefrau für ihren Mann. Zum Zeitpunkt der Unterschrift war die Frau 32 Jahre alt und Mutter eines zwei Jahre alten Kindes.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Strittig scheint im BGH-Senat allerdings die Frage zu sein, ob es sich bei der Atta-Gruppe um eine terroristische Vereinigung gehandelt habe und ob das Hamburger Gericht diese Frage hätte entscheiden müssen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2005)
Der BGH-Senat folgte der Bundesanwaltschaft in nahezu allen Punkten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.04.2005)
Der BGH-Senat habe das Urteil gründlich geprüft und sehe einige Fakten, die Korff schwer belasteten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)