Nach Auffassung des 3. BGH-Strafsenats hat das Landgericht Dresden den seinerzeit für politische Strafsachen zuständigen Richter zu Unrecht in vier Fällen freigesprochen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Auf Antrag des BGH-Richters Heinrich Maul erließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Verfügung gegen die Ernennung eines anderen Bundesrichters zum Vorsitzenden des 1. BGH-Strafsenats.
( Quelle: Welt 1996)
Der Vorsitzende des 3. BGH-Strafsenats, Klaus Tolksdorf, sagte, dass bei der Anwendung der so genannten Organisationsdelikte - terroristische und kriminelle Vereinigung - eher Zurückhaltung geboten sei.
( Quelle: Spiegel Online vom 12.03.2005)
Der Rechtsstreit betrifft die Besetzung des Chefsessels des 1. BGH-Strafsenats.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)