Dem Urteil liegt ein Martyrium zugrunde, dessen detaillierte Schilderung während der BGH-Verhandlung schwer erträglich war.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.03.2003)
Angeklagte Mehmet A. (l) und Zaneta C. Kernfrage der BGH-Verhandlung ist, ob die beiden Angeklagten Karolina mit den Misshandlungen tten wollten.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 13.12.2005)