Der BGH konnte der verklagten Sparkasse zugutehalten, daß der Kunde ihr durch anwaltliche Drohung mit einer Betrugsanzeige einen wichtigen Grund geliefert habe, der Geschäftsverbindung - neben dem Girovertrag noch ein Depotvertrag - ein Ende zu setzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der in Berlin ansässige 5. Strafsenat des BGH befand die Entnahme von Geld und Wertsachen aus Briefsendungen in die DDR durch einen Stasi-General gestern für strafbar.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der BGH bestätigte mit seinem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der Berliner Justizverwaltung von 1993, dem Anwalt die Zulassung zu entziehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Mit der Rückverweisung des Verfahrens durch den BGH können die Aktionäre sich nun vor dem OLG in neuen Prozessen den Ersatz des Kaufpreises erstreiten.
( Quelle: Tagesschau vom 20.07.2005)
Der zuständige 1. Zivilsenat des BGH wies die Beschwerde gegen ein verhängtes Bußgeld von 200 000 Euro zurück.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2003)
Doch laut Rechtsprechung des zuständigen elften Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen sie dann der Bank die noch fällige Darlehenssumme auf einen Schlag zurückzahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2004)
Die für eine Wiederaufnahme vorgeschriebenen Gründe lägen im Fall Ossietzky nicht vor, befand der BGH.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Im zweiten Fall hielt der BGH einen schriftlichen Hinweis der Consors Discount Broker AG zum drohenden Verfall der Optionsscheine einer Kundin nicht für ausreichend.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2002)
Inzwischen hat der BGH aber einen der eigenen Lebensstellung entsprechenden Betrag freigestellt, der auch die Mittel einer angemessenen Altersvorsorge umfassen soll (Az.: XII ZR 266/99).
( Quelle: Die Welt vom 16.03.2005)
Am Dienstag verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Staatsanwaltschaft Mannheim in Sachen Karl Schmitz, der als ehemaliger Flowtex-Finanzchef rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.10.2002)