Denn auch die Störung des organischen Wachstums einer Sache kann, wie der BGH in seinem Beschluß hervorgehebt, eine Eigentumsverletzung darstellen (3).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dies zeigt sich im Urteil des BGH vom 12. 3. 1991, das zwar auf die Zinsmargenmethode eingeht, ihre konkrete Berechnung jedoch für entbehrlich hält.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Dabei stellte der BGH erstmals grundsätzlich fest, daß auch die Veröffentlichung von wissentlich falschen Quartals- und Halbjahresberichten nach dem Aktiengesetz strafbar sein kann.
( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2004)
Er will gegen das Urteil aber Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, so dass es noch nicht rechtskräftig ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2005)
Dass der Hamburger Richterspruch akzeptiert wird, will der BGH auch als Bekenntnis zum Grundwert einer freien Justiz verstanden wissen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.06.2005)
Der BGH, der sich in diesem Zusammenhang häufig mit Zinsansprüchen aus gekündigten Darlehen befaßt hat, hatte bislang keinerlei Einwendungen dagegen, Ersatz eines Zukunftsschadens durch einen über 4 % liegenden Zinssatz zuzusprechen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Politik Zu "BGH bestätigt Urteile gegen DDR-Richterin" von Sigrid Averesch (5. März):
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.04.2005)