BGH

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  1. Denn auch die Störung des organischen Wachstums einer Sache kann, wie der BGH in seinem Beschluß hervorgehebt, eine Eigentumsverletzung darstellen (3). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dies zeigt sich im Urteil des BGH vom 12. 3. 1991, das zwar auf die Zinsmargenmethode eingeht, ihre konkrete Berechnung jedoch für entbehrlich hält. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dabei stellte der BGH erstmals grundsätzlich fest, daß auch die Veröffentlichung von wissentlich falschen Quartals- und Halbjahresberichten nach dem Aktiengesetz strafbar sein kann. ( Quelle: Abendblatt vom 18.12.2004)
  4. Er will gegen das Urteil aber Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, so dass es noch nicht rechtskräftig ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2005)
  5. Dass der Hamburger Richterspruch akzeptiert wird, will der BGH auch als Bekenntnis zum Grundwert einer freien Justiz verstanden wissen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.06.2005)
  6. Der BGH, der sich in diesem Zusammenhang häufig mit Zinsansprüchen aus gekündigten Darlehen befaßt hat, hatte bislang keinerlei Einwendungen dagegen, Ersatz eines Zukunftsschadens durch einen über 4 % liegenden Zinssatz zuzusprechen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Politik Zu "BGH bestätigt Urteile gegen DDR-Richterin" von Sigrid Averesch (5. März): ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. In der Rechtsprechung des BGH ist der Vorrang der ordnungsgemäßen land- , forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung vor einer zahlenmäßigen Hege der den Waldaufbau schädigenden Wildarten herausgestellt worden (BGH, NJW 1984, 2216 (2217)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.04.2005)
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