BGH

  1. Kindern dem Grundsatz nach um individuell zu bemessenden Unterhalt und nicht um schematischen Regelunterhalt handelt (BGH, Urt. vom 8. 10. 1980, aaO). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der BGH gab der Klage Recht mit dem Hinweis, dass die einzuhaltende Kündigungsfrist von drei Monaten durch den vereinbarten Kündigungsverzicht nicht verändert würden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.12.2003)
  3. Laufhütte wies auf die bisherige Rechtsprechung des BGH hin, wonach Rechtsbeugung nur bei einem 'elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege' oder 'offensichtlich schweren Menschenrechtsverletzungen' vorliegt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Dem Bedenken, daß ein solcher Kausalitätsbegriff es ermögliche, auch Umstände in nicht abgrenzbarer Zukunft in die Betrachtung einzubeziehen, hält der BGH die Fristenregelungen der §§ 24 II 2, 24a II GWB entgegen (66). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Im Zweifel ist eine bloße Schuldabänderung anzunehmen (BGH, NJW 1986, 1490 = LM § 305 BGB Nr. 36). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Zivilsenats des BGH wegen Abweichung von sog. Freigaberechtsprechung anderer Senate GVG § 132 III; AGBG §§ 6, 9 An den VIII. und IX. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Der BGH hat die Enteignung seit jeher als einen Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsgedankens i.S. der §§ 74, 75 EinlALR angesehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Freisprüche für ihn und fünf weitere Angeklagte auf. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.12.2005)
  9. Der BGH entschied hingegen, daß die Preise der Telekom nicht als erhöht anzusehen seien. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  10. Er musste eine Herabsetzung seiner Ansprüche daher nicht hinnehmen (BGH, Az: VI ZR 229 / 96). ( Quelle: Tagesspiegel 2000)