Das macht diese Tatbestände freilich deshalb noch nicht zu Dauerstraftaten (BGHSt 23, 141 (147) = NJW 1970, 255; Lackner, StGB, 20. Aufl., § 315b Rdnr.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der 4. Strafsenathat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 34, 321 (324) = NJW 1987, 2313).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Waren dagegen einfache Fragen, die rascheste Verständigung ermöglichen, Gegenstand des neuen Verhandlungsteils, genügt eine erneute Beratung durch Verständigung im Sitzungssaal (BGHSt 24, 170, 171 = NJW 1971, 2082).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der Entscheidung BGHSt 1, 292 wurde das tatsächliche Anvertrautsein des Minderjährigen darin gefunden, daß dieser dem Täter von einer Fürsorgerin übergeben worden war und der Täter sich bereit erklärt hatte, für den Jugendlichen zu sorgen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
So hat er bei der Beantwortung der Frage nach der Verjährung eines fortgesetzten Presseinhaltsdelikts angenommen, daß die kurze presserechtliche Verjährung für jeden Teilakt der Gesamttat gesondert laufe (BGHSt 27, 18 (20 ff.) = NJW 1977, 305).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bejahung der Verwerflichkeit der Mittel-Zweck-Relation setzt dabei einen erhöhten Grad sozialethischer Verhaltensmißbilligung voraus (BGHSt 17, 328 (331) = NJW 1962, 1923).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)