BGR-Gesellschaft

  1. Die Stadt muß nun sechs Mitgliedern einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGR-Gesellschaft) rund 800 000 Mark zurückzahlen, die diese anteilmäßig aus Verlustabschreibungen zur Finanzierung der Tiefgarage eingezahlt hatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)