Allerdings sind darin nur jene Fälle als kostenpflichtige "Sicherheitsleistungen" berücksichtigt, in denen BGSler abzuschiebende Personen begleitet haben.
( Quelle: TAZ 1997)
Solange Polen und Tschechien nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, überprüfen die BGSler weiter die Pässe der Reisenden.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 13.05.2002)