Der BHV-Aufsichtsrat macht mögliche Schadensersatzansprüche gegen Ex-Vorstände der früheren Hypo-Bank von laufenden Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft und einer weiteren Untersuchung durch BDO-Wirtschaftsprüfer abhängig.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)