BMFZ

  1. Das BMFZ steht, gemäß Benutzungsordnung §12, allen Mitgliedern im Rahmen der vom Vorstand genehmigten Projekte zur Verfügung. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  2. Diejenigen Mitglieder der Heinrich-Heine-Universität, deren Stellen dem BMFZ zugewiesen werden, erwerben durch diese Zuweisung die Mitgliedschaft im BMFZ. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
  3. Diejenigen Mitglieder der Heinrich-Heine-Universität, deren Stellen dem BMFZ zugewiesen werden, erwerben durch diese Zuweisung die Mitgliedschaft im BMFZ. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)