Danach liegen die Gehälter 15 bis 20 Prozent niedriger als bei BAT und BMT-G.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2004)
LAG Kiel TOA §§ 1, 1 Abs. 1; BMT-G §§ 1, 62 Ziff. 4 1. Die Tätigkeit eines Zählerablesers und Gelderhebers einer Gemeinde ist invalidenversicherungspflichtig.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)