BPatG

  1. Aber auch soweit - im Rahmen des Geamtzeichens - der Zeichenbestandteil "Kentucky" zu würdigen ist, kann der Beurteilung des BPatG nicht zugestimmt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dazu hat das BPatG ausgeführt, eine derartige Umleitung des Steuerstroms komme in Patentanspruch 1 nicht zum Ausdruck. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)