BRTV-Bau

  1. So bestimmt § 5 BRTV-Bau, daß die allgemeine Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen von den zentralen TVParteien getroffen und in dieser Regelung der Bundesecklohn festgesetzt wird. Das ist eine getrennte Regelung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)