BT-Drucks

  1. "Ein zur Leistung verpflichtendes und zu Ansprüchen berechtigendes Rechtsverhältnis besteht ausschließl. zwischen dem Gefangenen und der Vollzugsbehörde" (so BT-Drucks. 7/918, S. 64). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)