Bachbettgrundstück

  1. Das "Inselgrundstück" des Bekl. ist ganz von einem Bach umgeben, der es mit einem Arm von dem Grundstück des Kl. trennt; dieses Bachbettgrundstück steht im gemeinschaftlichen Eigentum beider Parteien. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)