Demgegenüber schränkte das Oberlandesgericht in einem früheren Bade-Urteil ein, daß nächtliches Baden und Duschen in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich nur dann hingenommen werden müsse, wenn es die Dauer von 30 Minuten nicht überschreite.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)