Badeeinrichtungen

  1. Reisezeit: Die Park- und Badeeinrichtungen sind ganzjährig geöffnet. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Die Abrißgutscheine gehen jeweils zu Lasten der Auftraggeber - in den meisten Fällen sind dies Badeeinrichtungen, Gaststätten oder eintrittspflichtige Museen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)