Rechtliche Grundlage für die Überwachung sind die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und die Badegewässerverordnung des Landes Brandenburg.
( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2003)
Die Beurteilung der Proben richtet sich nach der Bayerischen Badegewässerverordnung, die wiederum die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer umsetzt.
( Quelle: Frankenpost vom 07.07.2005)