Badegewässerverordnung

  1. Rechtliche Grundlage für die Überwachung sind die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer und die Badegewässerverordnung des Landes Brandenburg. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2003)
  2. Die Beurteilung der Proben richtet sich nach der Bayerischen Badegewässerverordnung, die wiederum die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer umsetzt. ( Quelle: Frankenpost vom 07.07.2005)