Nach der Badeordnung sei eine Nacktwiese in einem Freibad zwar nicht zulässig, so Bäderamtsleiter Manfred Loeck, liege aber im Ermessen des Bäderamtes.
( Quelle: TAZ 1994)
So verlangte die Zoppoter Badeordnung 1820: "Ohne ausdrückliche Vorschrift des Arztes darf kein Kranker den Gebrauch des Seebades sich erlauben." Und so hielten sich die wenigen Gäste nicht länger als medizinisch notwendig am Strand auf.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)
Gekleidet streng nach Badeordnung: Drei Frauen 1907 am WannseeFoto: Berliner Zeitung Am 24. Juni 1908 wurde eine Polizeiverordnung für die Benutzer des im Vorjahr eröffneten Freibades am Wannsee erlassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)