Bagatellsache

  1. Die Geldstrafe habe allerdings mit 250 Tagessätzen à 200 Mark fühlbar ausfallen müssen, 'denn es handelt sich nicht um eine Bagatellsache. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Nach Informationen eines Gerichtssprechers handelte es sich bei dem eigentlichen Verfahren vor dem Amtsgericht um eine Bagatellsache. ( Quelle: TAZ 1994)