Damit gerieten beide, Parlament und Präsident, in die Domäne des prinzipientreuen Marat Baglaj.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Marat Baglaj, Vorsitzender des russischen Verfassungsgerichts, hielt "die Anwendung von Gewalt (in Tschetschenien) für "rechtmäßig, da es sich um einen bewaffneten Aufstand in einem Subjekt der Russischen Föderation handelt".
( Quelle: Welt 1999)