Mit schwarzfahrenden Minderjährigen dagegen kommt hier ebensowenig ein wirksamer Vertrag zustande wie in den Fällen, in denen sie "schwarz" mit dem Bahnbus oder mit der Eisenbahn fahren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
ANREISE: Per Bahn: bis Freiburg, von dort mit Bahnbus ins Todtnauer Ferienland.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)