Beim Material für die Balkonverkleidung sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, solange es die baubehördlichen Vorschriften erfüllt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Durch die Wucht wurden Fenster, Balkonverkleidung und Teile des Mauerwerks bis zu 25 Meter weit auf die gegenüberliegende Straßenseite geschleudert.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.06.2004)