"Wenn er gewollt hätte, hätte er sein Opfer töten können", meinte Vorsitzender Richter Ulrich Baltzer zur Begründung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Wie der Vorsitzende der 22. Strafkammer, Ulrich Baltzer, in seiner Urteilsbegründung sagte, habe der 24-Jährige eine Eskalation erwartet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2002)