Diese Straftaten sind im Gesetz genau definiert, beispielsweise unter anderem Hochverrat, Geld- und Wertpapierfälschung, Menschenhandel, Bandendiebstahl, Erpressung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Strafprozessordnung ermöglicht dies bei Personen, die der Geldwäsche, des Menschenhandels, der Bandendiebstahl, Raubes oder Erpressung verdächtig sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)