Denn tatsächlich war das Ergebnis der IBB im Jahr 2002 so schlecht, dass auch ohne Tempodrom-Zahlung kein einziger Cent des eingeplanten Bankbeitrags ans Land geflossen wäre.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.01.2005)
Der Strafrechtsexperte Herzog argumentiert nun, dass die von Strieder veranlasste IBB-Zahlung trotz des eingeplanten Bankbeitrags nie ein Teil des Landeshaushalts war - der also auch nicht über eine Untreue geschädigt werden konnte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.08.2004)