Die Gesellschaft ist berechtigt, Handelsgeschäfte aller Art durchzuführen, die mit dem Bankbetrieb zusammenhängen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben, zu errichten oder ihre Vertretung zu übernehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die starke Ausweitung des Geschäftes mit Finanzinnovationen hat zu einem erhöhten Badarf an Verfahren der Risikokontrolle im Bankbetrieb geführt.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)