Sie fordert vom Senat, Schadenersatz von Vorständen und Aufsichtsräten, aber auch von der Bankenaufsichtsbehörde und den Wirtschaftsprüfern einzuklagen.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.07.2002)
Das Votum darüber obliegt der Pariser Bankenaufsichtsbehörde: Sie muss entscheiden, ob die von Pebereau errungenen Stimmrechte in Höhe von angeblich 31,5 Prozent ausreichen, um die Société Générale tatsächlich zu kontrollieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)