Bareinzahlungen

  1. Hunderttausende Kunden von Banken und Sparkassen in Deutschland können zu Unrecht bezahlte Gebühren für Barabhebungen und Bareinzahlungen zurückfordern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Ein eigenes Gesetz zur Aufspürung solcher Gelder verpflichtet die Banken, bei Bareinzahlungen ab 50 000 Mark den Einzahler namentlich zu identifizieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Aus einem Giroverhältnis sei die Bank verpflichtet, Bareinzahlungen entgegenzunehmen und Barauszahlungen aus dem jederzeit fälligen Guthaben des Kunden unverzüglich vorzunehmen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Als erstes deutsches Kreditinstitut hat die Kreissparkasse Köln in ihren Geschäftsstellen einen Automaten für Bareinzahlungen auf das eigene Konto aufgestellt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Bei Bareinzahlungen auf sein Konto sind die ersten fünf im Monat frei, anschließend kosten sie jeweils 1,50 Euro. ( Quelle: )
  6. Dabei geht es auch um ungeklärte Überweisungen und Bareinzahlungen auf seine Privatkonten in Höhe von umgerechnet drei Millionen Mark. ( Quelle: DIE WELT 2001)