Solange die Kinder minderjährig sind, muss der Elternteil bezahlen, bei dem sie nicht leben, man spricht von "Barunterhalt"; der andere erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch den "Betreuungsunterhalt".
( Quelle: Merkur Online vom 17.11.2005)
Zur Begründung heißt es, bei minderjährigen Kindern übernehme nach einer Scheidung in der Regel ein Elternteil Betreuung und Erziehung ("Naturalunterhalt"), der andere zahle Barunterhalt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.12.2005)