Basisdienst

  1. Deren Betreiber arbeiten als Minijob-Angestellte für einen Monatslohn von 370 Euro und erbringen dafür reinen Basisdienst. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.08.2004)
  2. Rund 85 Prozent der 132 Zeitungen, die den dpa- Basisdienst beziehen, hätten entweder schon neue Fünf-Jahres-Verträge unterschrieben oder sich entsprechend verbindlich geäußert; zehn Prozent hätten Verträge über drei Jahre abgeschlossen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2004)
  3. Monopol-Gesetz: Das Kölner Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß eine so schnelle Zustellung nicht zum Basisdienst der Post gehöre, "qualitativ höherwertig" sei und das bis 2002 garantierte Monopol der Post nicht gefährde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Ein limitierter kostenloser Basisdienst soll künftig das Speichern von 25 eigenen CDs unter der Adresse von My.MP3.com erlauben. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)