Die Zusatzversicherung beziehe sich auf die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer, während der Basispflegesatz von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werde.
( Quelle: Welt 1998)
Das neue Mischsystem aus Fallpauschalen, Sonderentgelten, Abteilungspflegesätzen, Basispflegesatz sowie gesonderte Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren führe zu heute noch gar nicht kalkulierbaren Auswirkungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)