Battis

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  1. Die von der nordrhein-westfälischen FDP in Auftrag gegebene Studie des Berliner Verfassungsrechtlers Ulrich Battis kommt zu dem Ergebnis, dass die Partei die Mittel für das Flugblatt nicht als Spende erlangt habe. ( Quelle: Netzeitung vom 26.10.2002)
  2. Herr Battis, nehmen wir an, Sie wären Chef eines Unternehmens, dem es finanziell so geht wie den Bezirken. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.04.2002)
  3. Wie DIE ZEIT berichtet, kommt der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis in einem Gutachten für die Partei zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Sammelkonto Möllemanns um ein privates Konto handelt, das nicht der FDP zugerechnet werden könne. ( Quelle: Die Zeit (43/2002))
  4. "Ich weise diese Praxis als rechtswidrig zurück", sagte Battis, der einräumte, daß es sich bei seiner Auffassung um eine "enge Rechtsauslegung" handele. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Denn nach einem Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis befand sich das Geld auf dem Sonderkonto nicht in der Verfügungsgewalt der Landespartei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.09.2002)
  6. Aber die Bilanz der parallelen Pressekonferenzen in Bonn und Saarbrücken, wo Beamtenrechtsexperte Battis sein Gutachten vorlegte, lautet bestenfalls: ( Quelle: TAZ 1992)
  7. Diese Begründung spricht laut Battis gegen die Einordnung des Flugblattes als Privatangelegenheit des Politikers. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.12.2002)
  8. Ulrich Battis, Professor für Staatsrecht an der Humboldt-Universität, hält es für überflüssig, den Paragraph 15 zu ergänzen, um Demonstrationen, die dem außenpolitischen Ansehen Deutschlands schaden könnten, zu verbieten. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. "Ich kann nicht nachvollziehen, warum das verfassungswidrig sein soll", sagte Battis dem Kölner Stadt-Anzeiger. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.12.2005)
  10. Dagegen sagte der Berliner Verwaltungsrechtler Ulrich Battis: "Keine Frage, auch bei uns könnte grundsätzlich ein solcher Schuß durch den "finalen Rettungsschuß" und das Notwehrrecht gedeckt sein". ( Quelle: Die Welt vom 28.07.2005)
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