Ist die Erlaubnis des Bauaufsichtsamtes erst erteilt, sollen die Bauarbeiten laut Mayer "sehr zügig" beendet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Seit einem Jahr gibt es laut Auskunft des Bauaufsichtsamtes eine Richtlinie für den Bau von Gaststätten, die aber nicht verbindlich sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)