Baufördergeräten

  1. Ferner die Vermietung und der Verkauf von Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie von Bauwagen, Bau- und Wohncontainern, ferner von Baufördergeräten jeglicher Art sowie die Beteiligung an Einzelunternehmen oder Gesellschaften mit entsprechendem Gegenstand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)