Baugefährdung

  1. Fahrlässige Tötung und Baugefährdung wirft ihm die Anklage vor. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.10.2002)
  2. Wegen Baugefährdung. ( Quelle: Neues Deutschland vom 07.01.2004)
  3. Baugefährdung ist ein Straftatbestand. ( Quelle: Neues Deutschland vom 07.01.2004)
  4. Die Polizei will nun einen Strafantrag wegen des Verdachts auf Baugefährdung stellen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.11.2001)