Festgesetzt werden von der Gemeinde unter anderem die Art der baulichen Nutzung, Baumaße für Grund- und Geschoßfläche, Bauweise - geschlossen wie bei Reihenhauszeilen oder offen wie bei freistehenden Eigenheimen, öffentliche Verkehrsflächen und Garagen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)