Baumangel

  1. Es kann dahinstehen, ob ein Baumangel des Fallrohres vorliegt, der zu Feuchtigkeitseinwirkungen in den von der Bekl. angemieteten Räumen führt, weil die Wirksamkeit der Kündigung bereits an anderen Umständen scheitert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Ändern läßt sich der Baumangel nicht mehr, doch der gemalte Himmel soll nun mit einer Hilfskonstruktion gesichert werden, obwohl keine Einsturzgefahr besteht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)